Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden Personen regelt.
2009 wurde mir von der Rechtsanwaltskammer Hamm aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen die Berechtigung zuerkannt, neben dem Berufsbezeichnung Rechtsanwältin auch die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht zu führen.
- Sie möchten sich trennen oder Sie leben bereits getrennt?
- Sie möchten sich scheiden lassen?
- Sie möchten für sich oder Ihre Kinder Unterhaltsansprüche geltend machen
oder gegen Sie gerichtete Ansprüche überprüfen lassen / abwehren?
- Nach der Trennung / Scheidung ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder
Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder streitig oder das Umgangsrecht soll
geregelt werden?
Als Fachanwältin für Familienrecht berate und vertrete Sie in allen familienrechtlichen Verfahren betreffend: