Neben der Tätigkeit als Fachanwältin für Familienrecht sind weitere Schwerpunkte meiner Tätigkeit das Arbeitsrecht und das Verkehrsrecht. Daneben stellt das allgemeine Zivilrecht einen Interessenschwerpunkt meiner Tätigkeit dar.
In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten vertrete ich die Interessen von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern von "A" wie Abschluss eines Arbeitsvertrages bis "Z" wie Zeugniserteilung.
Anwaltliche Hilfe kann während des bestehenden Arbeitsverhältnisses oder im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erforderlich werden. Schwerpunkte sind hier:
Nach einem Verkehrsunfall oder wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßen-
verkehr vorgeworfen wird, ist ein schnelles Tätigwerden erforderlich. Gern bin ich für Sie in
folgenden Rechtsbereichen tätig:
Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen des allgemeinen Zivilrechts u.a. in den Rechtsgebieten
Während meiner langjährigen anwaltlichen Tätigkeit habe ich selbstverständlich Mandanten auch in Angelegenheiten aus weiteren Rechtsgebieten wie z.B. dem Strafrecht, Versicherungsrecht, Sozialrecht oder Verwaltungsrecht, erfolgreich beraten und vertreten.
Bitte sprechen Sie mich einfach an!